Mitten im Berufsleben

Weiter Arbeiten trotz Erkrankung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Manche Menschen mit einer chronischen seltenen Erkrankung erleben eher leichte Symptome und können – je nach Beschäftigung – fast normal arbeiten. Bei anderen können die Beschwerden und Behinderungen erheblich sein und den Job-Alltag massiv erschweren. 

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Ihnen das Arbeitsleben mit einer seltenen Erkrankung zu erleichtern, wenn Sie dies wünschen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Arbeitgeber:innen über die Erkrankung informieren und dann gemeinsam nach Lösungen suchen.

Grundsätzlich denkbar sind unter anderem:

  • Eine Reduzierung der Arbeitsstunden. Möglicherweise könnte nach längerer Krankschreibung das sogenannte Hamburger Modell (siehe unten) zum Tragen kommen.
  • In größeren Firmen könnte auch Brückenteilzeit (siehe unten) eine Option sein.
  • Unterstützung durch Hilfsmittel und – falls nötig – Umbau Ihres Arbeitsplatzes.
  • Der Wechsel auf einen möglicherweise besser geeigneten Arbeitsplatz.
  • Der tageweise oder dauerhafte Wechsel ins Homeoffice.

Was ist das Hamburger Modell?

Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung bereits länger krankgeschrieben sind, könnte das sogenannte Hamburger Modell für Sie ein Thema sein. Dieses soll die stufenweise Wiedereingliederung von erkrankten Menschen in den Job ermöglichen. Häufig absolvieren die Betreffenden zunächst eine Reha. Dann wird ein Stufenplan vereinbart, der in der Regel mit wenigen Arbeitsstunden beginnt. Die Arbeitszeit wird im Lauf der Zeit unter ärztlicher Kontrolle langsam wieder gesteigert. Während der Laufzeit bleiben die Teilnehmer:innen krankgeschrieben.

Was ist Brückenzeit?

Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit mehr als 45 Angestellten können verlangen, dass ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum verringert wird. Die Brückenteilzeit läuft mindestens über ein Jahr und hat eine maximale Dauer von 5 Jahren.

Welche Hilfsmittel gibt es bei körperlichen Einschränkungen?

Viele Krankheitssymptome lassen sich heute durch spezielle Behandlungen lindern. Körperliche Einschränkungen, die bei einigen seltenen Erkrankungen vorkommen, lassen sich möglicherweise zum Teil mit Hilfsmitteln kompensieren.

Bei Mobilitätseinschränkungen kommen etwa Rollatoren, Rollstühle, Greifhilfen und Orthesen in Frage. Möglicherweise kann auch Physiotherapie helfen.

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel, für die die Krankenkasse aufkommt. Es kann sein, dass Betroffene einen geringen Eigenanteil zu zahlen haben. Partner:innen der Krankenkassen in Sachen Hilfsmittel sind örtliche Sanitätshäuser.

Infos zu Hilfsmitteln können Ihnen neben Mitarbeiter:innen Ihrer Krankenkasse Ihre medizinischen Fachkräften und gegebenenfalls Ergo- und oder Physiotherapeut:innen geben. Sie und Ihre Angehörigen können sich auch durch Patientenorganisationen beraten lassen.

Hat man mit einer seltenen Erkrankung das Recht auf Homeoffice?

Nein. In Deutschland gibt es kein Recht auf mobiles Arbeiten oder Arbeiten zu Hause. Allerdings können Arbeitgeber:innen dem freiwillig zustimmen.

Ansprechpartner:innen und Informationsquellen

Informationen zu sozialrechtlichen Fragen können Ihnen geben: