Patientenverfügung & Co.: Wichtige Vorsorge-Dokumente

Niemand stellt sich gern vor, irgendwann handlungsunfähig zu werden und nicht mehr in der Lage zu sein, über das eigene Leben bestimmen zu können. Solch ein Zustand kann durch eine Erkrankung oder einen Unfall eintreten – plötzlich oder schleichend, dauerhaft oder vorübergehend. Es muss natürlich nicht dazu kommen. Aber für den Fall der Fälle kann – und sollte – man schriftlich Vorsorge treffen.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie plötzlich durch Krankheit oder andere Ursachen keine Entscheidungen mehr treffen können, können zum Beispiel Rechtsgeschäfte – wie etwa Bankangelegenheiten – nicht automatisch durch Ehepartner:in oder Kinder erledigt werden. Das geht nur, wenn diese zuvor von Ihnen bevollmächtigt worden sind.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehreren volljährigen Personen eine weitreichende Vollmacht über Ihr Vermögen, Ihren Aufenthaltsort sowie über Ihre medizinische Versorgung ausstellen.

Letzteres bedeutet, dass die entsprechend bevollmächtige Person stellvertretend für Sie Ihren Willen gegenüber Ärzt:innen und medizinischem Personal vertreten soll, wenn Sie dies nicht selbst können.

Entsprechende Musterformulare sind zum Herunterladen verfügbar (siehe Abschnitt “Ansprechpartner:innen”) Bei umfangreichem Vermögen oder wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen, ist möglicherweise anwaltlicher oder notarieller Rat empfehlenswert.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird das Betreuungsgericht eine:n gesetzliche:n Betreuer:in für Sie bestimmen. Dieser entscheidet dann in den Bereichen, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst festlegen, wer als Ihr:e gesetzliche:r Betreuer:in eingesetzt werden soll, sollte dies rechtlich erforderlich sein.

Hilfe für junge Volljährige

Auch wenn man als junger Erwachsener mit der eigenen Situation etwas Unterstützung braucht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn man eine anerkannte Behinderung hat oder sich mit den rechtlichen Pflichten, die auf einen zukommen, überfordert fühlt, hat man ein Recht auf weitergehende Unterstützung in Form von Betreuung. Diese Unterstützung nennt sich „Hilfe für junge Volljährige“. Sie wird im Regelfall nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, bei begründetem Bedarf auch darüber hinaus.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche Behandlungen in bestimmten Situationen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Dabei kann es zum Beispiel um die Frage gehen, ob im Endstadium einer tödlichen Krankheit künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung zum Einsatz kommen sollen.

Alle Dokumente können von Ihnen geändert oder widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind.

Die entsprechenden Dokumente sollten von allen betreffenden Personen – oder auch von Familienangehörigen beziehungsweise guten Freunden als Zeugen – unterschrieben werden und an Stellen aufbewahrt werden, wo sie im Bedarfsfall schnell gefunden werden können.

Wer sind Ansprechpartner:innen – wo gibt es Informationen?

Vorlagen von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind auf diversen Seiten zum Herunterladen verfügbar.