Mitten im Berufsleben

Was sollten Vorgesetzte wissen und wie lange gibt es Krankengeld?

Seltene Erkrankung treten häufig bei Menschen mitten im Berufsleben auf. Die damit verbundenen Beschwerden und Einschränkungen sind je nach Erkrankung äußerst verschieden. Ist die Diagnose erst einmal gestellt, drängen sich viele Fragen auf. In diesem Artikel geht es um Krankschreibung, Krankengeld und die Frage, ob man über die Erkrankung reden sollte.

Müssen Arbeitgeber:innen über die Erkrankung informiert werden?

Ob Sie mit Vorgesetzen und Kolleg:innen über Ihre Erkrankung reden, ist erstmal Ihre Entscheidung. Sofort mitteilen müssen Sie es allerdings, wenn bei Ihnen während der Arbeit Symptome auftreten, durch die Sie selbst und andere gefährdet werden. Auch, wenn Sie ihre Arbeitsleistung nicht mehr erfüllen können, sind Sie verpflichtet, das anzusprechen.

Gemeinsam nach Lösungen suchen können Sie und Ihr:e Arbeitgeber:in natürlich nur, wenn Ihre Vorgesetzten von Ihrer Erkrankung wissen und zwischen Ihnen ein vertrauensvolles Verhältnis besteht.

Eine Offenlegung Ihrer Erkrankung gegenüber Ihren Vorgesetzten sollten Sie gut vorbereiten, denn es geht auch um Folgen für Ihr Arbeitsleben. Bei vielen Firmen und Dienststellen gibt es gewählte Beschäftigtenvertretungen, die Ihnen Auskunft geben können. Betriebs- und Personalräte unterliegen einer Schweigepflicht. Ebenso ist es mit Mitgliedern von Schwerbehindertenvertretungen.

Die Universität zu Köln hat der Frage, ob man chronische Erkrankungen seinen Vorgesetzen melden sollte, ein eigenes Projekt gewidmet: „Sag ich’s oder sag ich’s nicht?“

Krankschreibung: Wann muss die „AU“ vorliegen?

Sollten die Symptome Ihrer Erkrankung so stark sein, dass Sie momentan nicht arbeiten können, müssen Sie das zunächst Ihren Arbeitgeber:innen mitteilen.

Ab dem vierten Tag, an dem Sie nicht arbeiten können, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („AU“, bzw. „eAU“) ausstellen zu lassen. In Arbeitsverträgen kann für die AU allerdings auch eine frühere Vorlagepflicht vereinbart werden.

Bei gesetzlich Versicherten leiten Ärzt:innen die AU auf digitalem Weg an die Kassen weiter. Von dort können Arbeitgeber:innen sich die Daten herunterladen. Privatversicherte erhalten die AU zurzeit noch weiter auf Papier und müssen diese den Arbeitgeber:innen zukommen lassen. 
      
Aus der AU erfahren Ihre Vorgesetzten nicht, um welche Krankheit es genau geht. Erkrankungen sind nun einmal Privatsache.

Wie lange wird das Gehalt bei Krankheit weitergezahlt?

Wenn Sie länger krankheitsbedingt ausfallen, wird Ihr Gehalt zunächst 6 Wochen lang (42 Tage) durch ihre Arbeitgeber:innen weitergezahlt. Danach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieses kann, wenn die nahtlos ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit andauert, 72 Wochen lang gezahlt werden. Insgesamt erhalten Erkrankte also 78 Wochen lang Geld.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld ist niedriger als Ihr ursprüngliches Gehalt. Es entspricht 70 Prozent des Brutto-, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Die Höhe ist gedeckelt. Maximal gibt es 120,75 Euro pro Tag oder 3622,50 Euro pro Monat (Stand 2024).

Vom Krankengeld werden auch noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Wie geht es nach dem Krankengeld weiter?

Das Krankengeld zahlen gesetzliche Krankenkassen bis zu 72 Wochen lang. Danach haben die Versicherten drei Möglichkeiten:

  • Rückkehr in den Job. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dabei Unterstützung im Rahmen eines sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagements anbieten.
  • Arbeitslosigkeit. Die Betreffenden beantragen dafür Leistungen von Arbeitsagentur oder Jobcenter.
  • Wer dauerhaft zu krank zum Arbeiten ist, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Ansprechpartner:innen und Informationsquellen

Informationen zu sozialrechtlichen Fragen können Ihnen geben: